Wichtige Infos der Kreisgruppe
Die neue Jägerpost ist da! Viele wichtige Informationen – kompakt und schnell! Unter anderem finden Sie hier aktuelle Informationen zur Jagdpolitik und zu Veranstaltungen. Die…
Die neue Jägerpost ist da! Viele wichtige Informationen – kompakt und schnell! Unter anderem finden Sie hier aktuelle Informationen zur Jagdpolitik und zu Veranstaltungen. Die…
Der Jagdschutz- und Jägerverein Eichstätt feierte im Dom seine traditionelle Hubertusmesse Gut besetzt war der Dom zu Eichstätt am 09.11.2019 zur Messe des Heiligen Hubertus,…
Am Dienstag, 14.05. fand in Gungolding, im Gasthaus Grüner Baum ein Vortrag über Nachsuchen statt. Referent war Rudi Brandl, der selbst mehrere Hunde auf Nachsuchen…
Die neue Jägerpost ist soeben erschienen – Informationen über Aktuelles im Verein Hier gibt es die Jägerpost 2019 als PDF zum Lesen oder Herunterladen!
Auch wenn sich jetzt die Lage in den schneereichen Regionen wieder etwas entspannt, für die heimischen Wildtiere bleiben die Schneemassen eine Katastrophe. Jede Bewegung kostet…
Seit vielen Jahren präsentiert sich unser Verein auf dem zwischenzeitlich weit über die Grenzen der Region hinaus bekannt gewordenen Adventsmarkt in der Burg Nassenfels. Anders…
Frühmorgens im Spätherbst – der Nebel liegt noch in den Wiesen neben der Altmühl: das ist die richtige Zeit für eine gemeinsame Jagd auf Enten!…
Wichtiger Hinweis auf einen Artikel, der auf der BJV Webseite erschienen ist (Hier ist der Original Link, wo Sie auch eine Widerspruchsvorlage und die rechtliche Begründung nachlesen können)
Die SVLFG verschickt wieder Beitragsbescheide – legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein!
Derzeit werden von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder Beitragsbescheide verschickt. Wir raten Ihnen dringend, innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Wochen Widerspruch dagegen einzulegen.
Durch die Beitragsneuordnung wurden durch die Umstellung der Berechnungsgrundlage von Jagdwert auf Jagdfläche die Beiträge sukzessive von 2013 bis 2017 angepasst. Bei 80 Prozent der Revierinhaber hat dies zu Beitragssteigerungen geführt. In diesem Jahr sollten die Beiträge eigentlich gleich bleiben. Die SVLFG hat nun aber den Hebesatz von 6,23 auf 6,48 Euro angehoben, was insgesamt in vielen Fällen wiederum zu Steigerungen der Beiträge führt – trotz Absenkung des Grundbeitrags.
Unter Angabe des Aktenzenzeichens des BJV-Musterprozesses S 8 U 5014/15 sollten Sie deshalb unbedingt Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid einlegen. Die Begründung zum Widerspruch ist anliegend beigefügt, ebenso ein Muster für die Formulierung des Widerspruchs. Wichtig: Der Beitrag ist dennoch zu bezahlen – allerdings mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“. Grundsätzlich ist gegen jeden Beitragsbescheid erneut Widerspruch einzulegen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die BJV-Geschäftsstelle, Frau Anita Weimann, Tel.: 089 – 990 234 54, E-Mail: anita.weimann@jagd-bayern.de
Bildquelle https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/schloss_holte_stukenbrock/20592955_Der-Herbst-ist-Jagdsaison.html Jedwede jagdliche Tätigkeit, die auch nur potenziell eine Gefährdung des Verkehrs auf naheliegenden Strassen (z.B. durch flüchtiges Wild, jagende Hunde, etc.) verursachen kann,…
Bernd Grumblies und Heidi Semmler-Abendroth hielten für unsere Kreisgruppe am 04.05.2018 einen vielseitigen und spannenden Schulungsabend. Bernd Grumblies ist seit vielen Jahren als Schulungsreferent für…