Ab 20. April treffen wir uns wieder zum Training!
Wir freuen uns auf die „Saisoneröffnung“ mit dem ersten Trainingstermin am 20.04.24! Sollte es wider Erwarten zu Absagen kommen, informieren wir hier auf unserer Website!…
Wir freuen uns auf die „Saisoneröffnung“ mit dem ersten Trainingstermin am 20.04.24! Sollte es wider Erwarten zu Absagen kommen, informieren wir hier auf unserer Website!…
Selbst wenn sich dieses Jahr das Frühjahr viel Zeit nimmt, auch mit entsprechenden Temperaturen so aufzutreten wie wir es eigentlich kennen: in Flora und Fauna…
In Zusammenarbeit mit der geo-konzept GmbH aus Adelschlag stellt unser Verein ein Sonderheft des Landwirtschaftsverlags Hessen zum Thema Wildtierrettung zur Verfügung – aus rechtlichen Gründen…
Am Dienstag, 14.05. fand in Gungolding, im Gasthaus Grüner Baum ein Vortrag über Nachsuchen statt. Referent war Rudi Brandl, der selbst mehrere Hunde auf Nachsuchen…
Das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt, dass nur Jäger vom neuen Verpackungsgesetz betroffen sind, die gewerbsmäßig mit Wildbret handeln. Dennoch gibt es einige…
Wichtiger Hinweis auf einen Artikel, der auf der BJV Webseite erschienen ist (Hier ist der Original Link, wo Sie auch eine Widerspruchsvorlage und die rechtliche Begründung nachlesen können)
Die SVLFG verschickt wieder Beitragsbescheide – legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein!
Derzeit werden von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder Beitragsbescheide verschickt. Wir raten Ihnen dringend, innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Wochen Widerspruch dagegen einzulegen.
Durch die Beitragsneuordnung wurden durch die Umstellung der Berechnungsgrundlage von Jagdwert auf Jagdfläche die Beiträge sukzessive von 2013 bis 2017 angepasst. Bei 80 Prozent der Revierinhaber hat dies zu Beitragssteigerungen geführt. In diesem Jahr sollten die Beiträge eigentlich gleich bleiben. Die SVLFG hat nun aber den Hebesatz von 6,23 auf 6,48 Euro angehoben, was insgesamt in vielen Fällen wiederum zu Steigerungen der Beiträge führt – trotz Absenkung des Grundbeitrags.
Unter Angabe des Aktenzenzeichens des BJV-Musterprozesses S 8 U 5014/15 sollten Sie deshalb unbedingt Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid einlegen. Die Begründung zum Widerspruch ist anliegend beigefügt, ebenso ein Muster für die Formulierung des Widerspruchs. Wichtig: Der Beitrag ist dennoch zu bezahlen – allerdings mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“. Grundsätzlich ist gegen jeden Beitragsbescheid erneut Widerspruch einzulegen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die BJV-Geschäftsstelle, Frau Anita Weimann, Tel.: 089 – 990 234 54, E-Mail: anita.weimann@jagd-bayern.de
Bildquelle https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/schloss_holte_stukenbrock/20592955_Der-Herbst-ist-Jagdsaison.html Jedwede jagdliche Tätigkeit, die auch nur potenziell eine Gefährdung des Verkehrs auf naheliegenden Strassen (z.B. durch flüchtiges Wild, jagende Hunde, etc.) verursachen kann,…
Im Rahmen der Einführung der Europäischen GDPR Initiative ist am 25.05.18 in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Als Verein liegt uns der Schutz…
Gruppenvertrag des Jägervereins bei der Gothaer Versicherungsgesellschaft Seit dem Jahr 2014 bietet die Gothaer eine Unfallversicherung für Jagdhunde an. Diese kann nur in Solidargemeinschaft eines…
Als Mitglied des Jagdschutz- und Jägervereins Eichstätt e.V. sind Sie für jagdliche Belange rechtsschutzversichert durch eine Gruppenversicherung unseres Vereins beim Versicherer „DAS“. Details dazu entnehmen…