Widerspruch zum BG Beitrag – TERMINSACHE!
Wichtiger Hinweis auf einen Artikel, der auf der BJV Webseite erschienen ist (Hier ist der Original Link, wo Sie auch eine Widerspruchsvorlage und die rechtliche Begründung nachlesen können)
Die SVLFG verschickt wieder Beitragsbescheide – legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein!
Derzeit werden von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder Beitragsbescheide verschickt. Wir raten Ihnen dringend, innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Wochen Widerspruch dagegen einzulegen.
Durch die Beitragsneuordnung wurden durch die Umstellung der Berechnungsgrundlage von Jagdwert auf Jagdfläche die Beiträge sukzessive von 2013 bis 2017 angepasst. Bei 80 Prozent der Revierinhaber hat dies zu Beitragssteigerungen geführt. In diesem Jahr sollten die Beiträge eigentlich gleich bleiben. Die SVLFG hat nun aber den Hebesatz von 6,23 auf 6,48 Euro angehoben, was insgesamt in vielen Fällen wiederum zu Steigerungen der Beiträge führt – trotz Absenkung des Grundbeitrags.
Unter Angabe des Aktenzenzeichens des BJV-Musterprozesses S 8 U 5014/15 sollten Sie deshalb unbedingt Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid einlegen. Die Begründung zum Widerspruch ist anliegend beigefügt, ebenso ein Muster für die Formulierung des Widerspruchs. Wichtig: Der Beitrag ist dennoch zu bezahlen – allerdings mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“. Grundsätzlich ist gegen jeden Beitragsbescheid erneut Widerspruch einzulegen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die BJV-Geschäftsstelle, Frau Anita Weimann, Tel.: 089 – 990 234 54, E-Mail: anita.weimann@jagd-bayern.de